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Verhalten bei Vorladungen
Vorladungen sind eine „Ladung“, sowie eine Ein-ladung und können, müssen aber nicht befolgt werden.
Auf eine Vorladung braucht auch gar nicht reagiert werden.
Wird sogar eine Vorladung telefonisch seitens der Polizei ausgesprochen, gilt: „Ich beantworte keine Fragen!“ und das Gespräch sofort beenden!
Des Weiteren richten sich die Vorladungen gegen die juristische Person und nicht gegen den Menschen!