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Richtiges Verhalten bei Hausdurchsuchungen
Zum Ersten müssen für eine Hausdurchsuchung folgende formale Vorgaben zwingend eingehalten sein:
- Die zu durchsuchenden Räume müssen klar definiert sein und nur diese dürfen durchsucht werden.
- Der Vorwurf/die Straftat, die es zu vereiteln gibt oder in der Ermittelt wird, muss im Durchsuchungsbeschluss so genau wie möglich genannt sein.
- Es muss genau beschrieben sein, wonach gesucht wird.
- Eine Unterschrift des anordnenden Richters muss vorhanden sein.
- Die Verhältnismäßigkeit zum Vorwurf muss angemessen sein.
Bei Unzulänglichkeiten sollte Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft gegen die ermittelnden Beamten eingeleitet werden.
Bei einem Polizisten mit einem laufenden Strafverfahren ist die Karriere beendet.
Wichtig!: Nur Namen nennen und sonst werden keine Aussagen getätigt. Schweigen!!!
Der wichtigste Satz:
„Ich beantworte keine Fragen!“
Passwörter, PINS für Handys oder PCs müssen nicht ausgegeben werden.
Hinweis:
Windows-Systeme sind nicht sicher!
Empfehlung:
Linux-Systeme nutzen mit verschlüsselten Containern: