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Keine Zahlung für Unternehmer bei fehlender Widerrufsbelehrung
Bei fehlender Belehrung über das Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Dienstleistungsverträgen muss der Kunde nach Widerruf schon erbrachter Dienstleistungen nicht bezahlen. (EuGH, Urteil v. 17.05.2023, Az.: C-97/22)
Die Widerrufsfrist beginnt aber erst dann zu laufen, wenn der Unternehmer den Verbraucher auch über sein Widerrufsrecht unterrichtet hat. Im Falle einer fehlenden oder nicht ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung verlängert sich das Widerrufsrecht des Verbrauchers nach Ablauf der 14-tägigen Frist auf 12 Monate.
Bei Einem Kaufvertrag/Dienstleistungsvertrag beginnt die Frist am Tag, der auf den Tag der vollständigen Warenlieferung/Dienstleistungserfüllung folgt. (Fernabsatzverträge über Telefon, Fax, Brief oder E-Mail)