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Smartmeter-Installationspflicht des Vermieters

Für bestimmte Haushalte gilt ab 2025 eine Einbaupflicht für Smart Meter Gateways (SMGW). Der gesetzlich festgelegte Zeitplan sieht SMGWs ab 2025 in aktuell drei Fällen vor:

  • Haushalte mit einem Stromverbrauch von 6.000 bis 100.000 kWh/Jahr
  • Haushalte mit vorhandenen stromerzeugenden Anlagen (z. B. Photovoltaik) ab 7 bis 100 kW Leistung
  • Haushalte mit steuerbarer Verbrauchseinrichtung wie z. B. Wärmepumpen oder Ladestationen für E-Autos

Der Pflichtrollout erfolgt dabei schrittweise:

  • bis Ende 2025: mindestens 20 %
  • bis Ende 2028: mindestens 50 %
  • bis Ende 2030: mindestens 95 %

Be vorhandener Pflicht muss durch den Messstellenbetreiber mindestens drei Monate vor dem geplanten Einbau eine Information erfolgen. Ein konkreter Termin muss spätestens zwei Wochen vor dem Einbau vorliegen.