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Verhalten bei Schimmel in der Wohnung

Ein Hinweis des Vermieters, man habe nicht ausreichend gelüftet oder die Möbel zu nah an die Wand gestellt, sind unrechtmäßig!

BGH Az: XII ZR 71/01

Es wird vermutet, dass die Zuständigkeit im Bereich des Vermieters fällt.

Es kann eine Mietminderung zu bis zu 50% nach §536 BGB geltend gemacht werden. (LG Hamburg Az: 307 S 144/07).

Bei der Vornahme eines Trocknungsgerätes steht eine Mietminderung zu 100% zu (AG Az: 109 C 256/07).


Seit dem 01.01.2025 sind Vermieter offiziell verpflichtet die ganze Wohnung zu renovieren!