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Bei Auszug zu beachten

Bei Auszug muss die Wohnung nur „besenrein“ übergeben werden. Nur grobe Verschmutzungen, keine Grundreinigung!
BGH VIII ZR 124/05

Pflicht die Wohnung bei Auszug streichen? Nur bei nicht „neutralen“ Farben.
Helle Farbtöne sind OK.
BGH Az. VIII ZR 152/05

Kratzer im Parkett/Laminat oder Teppich gehören zum normalen Gebrauch und sind mit der Miete abgegolten.
AZ 33 C 710/14 (51)

Kacheln, Dübellöcher & Co müssen bei Auszug nicht beseitigt werden.
BGH VIII ZR 10/92