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Haftung und Recht auf Schadenersatz
Art. 82 DSGVO
Jeder an einer Verarbeitung beteiligte Verantwortliche haftet für den Schaden, der durch eine nicht dieser Verordnung entsprechenden Verarbeitung verursacht.
Muss z.B. für Nachteile durch bei der Schufa (falsch) gespeicherte Daten in Betracht gezogen werden.