Verhalten bei Verkehrskontrollen

Grundsätzlich gilt:

„Ich beantworte keine Fragen!“

Die Polizei ist nicht Dein Freund oder Helfer!

Du musst:

Führerschein kann an der Scheibe gezeigt werden, wird aber nicht ausgehändigt! Führerschein könnte eingezogen werden, aber nur wenn er übergeben wird.

Eine Kopie kann hilfreich sein, aber das Original nicht aushändigen!

Ohne einen begründeten Verdacht darf auch das Fahrzeug nicht durchsucht werden! (Warndreieck und Verbandkasten am besten vorne im Zugriff aufbewahren.)

Zeigen des Kofferraums, Aussteigen, Fragen zur Herkunft oder zum Ziel oder Atem-Alkoholtests sind freiwillig und sollten nicht gestattet werden!

Blut-Alkohol-Tests müssen richterlich angeordnet werden! Wird man dazu ohne ausreichenden Verdacht dazu genötigt, ist dringend Strafanzeige gegen die Bemten anzuraten!