Zum Ersten müssen für eine Hausdurchsuchung folgende formale Vorgaben zwingend eingehalten sein:
Bei Unzulänglichkeiten sollte Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft gegen die ermittelnden Beamten eingeleitet werden.
Bei einem Polizisten mit einem laufenden Strafverfahren ist die Karriere beendet.
Wichtig!: Nur Namen nennen und sonst werden keine Aussagen getätigt. Schweigen!!!
Der wichtigste Satz:
„Ich beantworte keine Fragen!“
Passwörter, PINS für Handys oder PCs müssen nicht ausgegeben werden.
Hinweis:
Windows-Systeme sind nicht sicher!
Empfehlung:
Linux-Systeme nutzen mit verschlüsselten Containern: