Richtiges Verhalten bei Hausdurchsuchungen

Zum Ersten müssen für eine Hausdurchsuchung folgende formale Vorgaben zwingend eingehalten sein:

Bei Unzulänglichkeiten sollte Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft gegen die ermittelnden Beamten eingeleitet werden.

Bei einem Polizisten mit einem laufenden Strafverfahren ist die Karriere beendet.

Wichtig!: Nur Namen nennen und sonst werden keine Aussagen getätigt. Schweigen!!!

Der wichtigste Satz:

„Ich beantworte keine Fragen!“

Passwörter, PINS für Handys oder PCs müssen nicht ausgegeben werden.

Hinweis:

Windows-Systeme sind nicht sicher!

Empfehlung:

Linux-Systeme nutzen mit verschlüsselten Containern:

Link: Verschlüsselte Container/Laufwerke unter Linux