Smartmeter-Installationspflicht des Vermieters

Für bestimmte Haushalte gilt ab 2025 eine Einbaupflicht für Smart Meter Gateways (SMGW). Der gesetzlich festgelegte Zeitplan sieht SMGWs ab 2025 in aktuell drei Fällen vor:

Der Pflichtrollout erfolgt dabei schrittweise:

Be vorhandener Pflicht muss durch den Messstellenbetreiber mindestens drei Monate vor dem geplanten Einbau eine Information erfolgen. Ein konkreter Termin muss spätestens zwei Wochen vor dem Einbau vorliegen.