Extreme Kälte bezeichnet eine ungewöhnlich lange Periode mit Temperaturen deutlich unter dem Gefrierpunkt, die erhebliche Gefahren für Gesundheit, Sicherheit und Infrastruktur birgt.
Mögliche Risiken bei extremer Kälte:
Mindestens 3 der folgenden Punkte müssen erfüllt sein, um eine Flucht zu erwägen:
Die Bewertung richtet sich nach der Lageeinschätzung anhand der Checkliste:
| Stufe | Beschreibung | Maßnahme |
|---|---|---|
| 0 | Kurzzeitige Kälteperiode, Versorgung gewährleistet. | Zuhause bleiben, Schutzmaßnahmen durchführen. |
| 1 | Anhaltende extreme Kälte, beginnende Infrastrukturprobleme, lokale Versorgungsprobleme. | Flucht in wärmere, ländliche Gebiete (z.B. Wendland/Gorleben) |
| 2 | Langfristige extreme Kälte, erhebliche Infrastrukturprobleme, starke Versorgungsengpässe. | Flucht in wärmere Regionen innerhalb der EU |
| 3 | Nationale Notlage durch Kältewelle, Zusammenbruch der öffentlichen Ordnung und Versorgung. | Flucht in ein Land außerhalb der EU mit gemäßigtem Klima |