Eine Freisetzung von Gefahrstoffen kann durch Unfälle in Industrieanlagen, Transportunfälle oder gezielte Anschläge erfolgen. Die freigesetzten chemischen, radioaktiven oder biologischen Stoffe können Mensch, Tier und Umwelt akut gefährden.
Mögliche Risiken bei Gefahrstoff-Freisetzung:
Mindestens 2 der folgenden Punkte müssen erfüllt sein, um eine Flucht zu erwägen:
Die Bewertung richtet sich nach der Lageeinschätzung anhand der Checkliste:
| Stufe | Beschreibung | Maßnahme |
|---|---|---|
| 0 | Geringfügige oder begrenzte Gefahrstoff-Freisetzung, lokal beherrschbar. | Zuhause verbleiben, Schutzmaßnahmen ergreifen. |
| 1 | Deutliche lokale Bedrohung, behördliche Evakuierungsmaßnahmen wahrscheinlich. | Flucht in sichere, ländliche Regionen (z.B. Wendland/Gorleben) |
| 2 | Großflächige Kontamination mit erheblichen Gesundheitsrisiken und langfristigen Folgen. | Flucht in anderes EU-Land |
| 3 | Nationale Notlage durch massive Gefahrstoff-Freisetzung, umfassende Gesundheitsrisiken und Zusammenbruch öffentlicher Ordnung. | Flucht außerhalb der EU |