====== Smartmeter-Installationspflicht des Vermieters ====== Für bestimmte Haushalte gilt ab 2025 eine Einbaupflicht für Smart Meter Gateways (SMGW). Der gesetzlich festgelegte Zeitplan sieht SMGWs ab 2025 in aktuell drei Fällen vor: * Haushalte mit einem Stromverbrauch von 6.000 bis 100.000 kWh/Jahr * Haushalte mit vorhandenen stromerzeugenden Anlagen (z. B. Photovoltaik) ab 7 bis 100 kW Leistung * Haushalte mit steuerbarer Verbrauchseinrichtung wie z. B. Wärmepumpen oder Ladestationen für E-Autos Der Pflichtrollout erfolgt dabei schrittweise: * bis Ende 2025: mindestens 20 % * bis Ende 2028: mindestens 50 % * bis Ende 2030: mindestens 95 % Be vorhandener Pflicht muss durch den Messstellenbetreiber mindestens drei Monate vor dem geplanten Einbau eine Information erfolgen. Ein konkreter Termin muss spätestens zwei Wochen vor dem Einbau vorliegen.